PE NEWS

Umweltbelange in der Bauleitplanung – ein Praxisbeispiel

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung wird aktuell für das Gebiet der Gemeinde Kall ein neuer Flächennutzungsplan (FNP) aufgestellt. Der derzeit noch gültige FNP ist über 30 Jahre alt, die zugrunde liegenden Bestands- und Prognosedaten sowie die daraus abgeleiteten Zielsetzungen entsprechend veraltet. Neben der Darstellung der bestehenden Flächennutzung hat der FNP eine besondere Bedeutung für die Ausweisung von Neubaugebieten. Da es sich hierbei in der Regel um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes in Form einer Umweltprüfung, einer Artenschutz-Vorprüfung und einer landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) zu berücksichtigen.

In der Umweltprüfung werden dazu zunächst Kriterien verbal-argumentativ hergeleitet, um eine dreiteilige, ordinal skalierte Bewertung (gering, mittel, hoch) der betroffenen Schutzgüter (Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen etc.) zu entwickeln. Auf dieser Grundlage werden anschließend die voraussichtlichen Auswirkungen, die mit der Nutzungsänderung, z. B. der Ausweisung eines Wohngebietes auf landwirtschaftlichen Flächen, verbunden sind, prognostiziert. Als Maß für die Beurteilung der Eingriffsschwere über alle betrachteten Schutzgüter hinweg wird dann die sog. Konfliktdichte (gering, mittel, erhöht, hoch) der jeweiligen Neuausweisung ermittelt. Für den FNP Kall ist diese für 35 % der Neuflächen gering, für 59 % mittel und für 6 % erhöht. Hohe Konfliktdichten, die zum Ausschluss betroffener Flächen führen könnten, fehlen.

Der LBP zum FNP hat die Funktion, die eingriffsrelevanten Informationen zu konkretisieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Schutzgütern Biotope und Arten, einer überschlägigen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie der Erarbeitung möglicher Suchräume für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Neben der theoretischen Entwicklung auf der Basis von Fachgrundlagen (bspw. schützenswerte Böden) wird insbesondere ein Augenmerk auf gemeindeeigene Flächen gelegt, deren Aufwertungspotenzial ermittelt und ein Katalog möglicher Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt. Summiert man den Eingriff, der bei der tatsächlichen Bebauung aller Neuflächen des FNP Kall voraussichtlich entstehen wird, müssen knapp 2 Mio. Biotopwertpunkte kompensiert werden. Demgegenüber stehen etwa 5,6 Mio. Biotopwertpunkte, die durch die ökologische Aufwertung der Eignungsflächen generiert werden können.

Dr. Andreas Huwer, Dipl.-Biogeogr.